Relevant für die Absturzsicherung an Becken und Gerinnen in Kläranlagen ist die systematische Ermittlung von vorhandenen Absturzgefahren, die über das übliche Gefährdungspotential hinausgehen und teilweise tödlich enden können. Neben der Verletzungsgefahr besteht beim Sturz in gefüllte Becken Ertrinkungsgefahr sowie Infektionsgefahr durch Verschlucken oder Inhalieren von Abwasser.
Leider sind auf vielen Kläranlagen in Bayern an Becken und Gerinnen wegen des Altanlagenbestandschutzes der GUV-V C5 nach wie vor keine Absturzsicherungen vorhanden (Anlagenteile, die vor 1995 geplant bzw. in Betrieb genommen wurden.)
Wir als Spezialisten für Absturzsicherung und sicheres Arbeiten in Höhen und Tiefen stellen bei unseren Beratungsbesuchen und Anlagenbegehungen leider häufig folgende Gefährdungspunkte fest:
Wir helfen Ihnen gerne bei der Ausarbeitung Ihrer Gefährdungsbeurteilung sowie bei der Maßnahmenplanung zur systematischen Absicherung Ihrer Kläranlagen und abwassertechnischen Anlagen.
Folgende baulich-technischen Maßnahmen stehen Ihnen al Absturzsicherung zur Auswahl:
Die MHM Technik GmbH (MHM-Absturzsicherungen) steht Ihnen bei der Planung und Umsetzung von folgenden Maßnahmen zur Seite:
Absturzsicherung Beckengestaltung ab 1995
DGUV-Vorschrift 22
DIN-EN-12255-10 "Kläranlagen - Sicherheitstechnische Baugrundsätze"
(1) Soweit beim Inkrafttreten dieser UVV-Vorschrift bauliche Anlagen errichtet sind, die den Anforderungen dieser UVV-Vorschrift nicht entsprechen, sind die Bestimmungen dieser UVV-Vorschrift - NUR bei wesentlichen Erweiterungen oder Umbauten anzuwenden-